Angesichts der niedrigen Inflation bedeuten die Steigerungen einen deutlichen Reallohnzuwachs für alle Beschäftigten. Von der neuen Entgeltordnung profitieren viele Beschäftigtengruppen durch eine bessere Eingruppierung, darunter auch die Kolleg/innen in den kommunalen Krankenhäusern, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Schulhausmeister.
Es war jedoch klar, dass die Arbeitgeber im Rahmen der Tarifrunde eine Kostenkompensation für die Entgeltordnung fordern würden, die von allen Beschäftigten solidarisch getragen werden muss. Statt einer geringeren Lohnerhöhung, verständigten sich die Tarifparteien darauf, die Jahressonderzahlung 2016 bis 2018 nicht an den Entgeltsteigerungen teilhaben zu lassen und 2017 sogar etwas abzusenken.
Keine Lösung gab es zur gewerkschaftlichen Forderung, das Befristungsunwesen im öffentlichen Dienst einzudämmen. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten, die sie praktisch als verlängerte Probezeit nutzen. Dass ausgerechnet die öffentlichen Arbeitgeber diese gesetzliche Möglichkeit missbrauchen, ist ein Skandal, den die GEW weiter beim Namen nennen wird.
Die GEW-Tarifkommission bewertete den Abschluss insgesamt positiv und stimmte mehrheitlich zu. Andreas Gehrke, im Geschäftsführenden Vorstand für Tarifpolitik zuständig, sagte in Potsdam: „Wir haben ein gutes Gesamtvolumen erreicht, die Betriebsrente gesichert und mit der Entgeltordnung einen tarifpolitischen Meilenstein gesetzt.“