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Bis zum Ende der Schulzeit die digitalen Kompetenzen erwerben - GEW-Fachtagung in Ingelheim

Der Einsatz von digitalen Medien hat Auswirkungen auf die Arbeit der Lehrkräfte. Diese umfasst neben dem Unterricht auch die Kommunikation mit Schulleitung, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, Fragen des Urheberrechts und die Organisation des Arbeitsalltags.

Der Vorstandsbereich Schule der GEW Rheinland-Pfalz führte deshalb an der Integrierten Gesamtschule Kurt Schumacher in Ingelheim die Fachtagung „Schule im digitalen Wandel“ durch, moderiert von Philipp Wartenberg, Medienberater NRW und Lehrer aus Düsseldorf. Nicht jede Schule habe WLAN, kritisierte GEW-Vorsitzender Klaus-Peter Hammer zu Beginn der Tagung. Nicht wenigen Schulen fehle das Geld für die digitale Ausstattung. Da müsse sich etwas ändern, wenn die Chance der digitalen Bildung nicht verlorengehen solle. Stefan Lechner, stellvertretender Schulleiter der IGS, wies darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler bereits in einer anderen Welt lebten als ihre Lehrerinnen und Lehrer. Dennoch müsse der digitale Prozess von den Lehrkräften und von der Politik begleitet werden, um nicht den Anschluss an das digitale Lernen zu verlieren und damit auch dessen Potenziale.

Auch online-basierte Fortbildungsangebote

Mit dem Impulsvortrag „Bildung in der digitalen Welt“ über das Strategiepapier der KMK startete Gabriele Lonz, im Bildungsministerium Rheinland-Pfalz für Medienkompetenz zuständig, in den Tag. Die Referentin zum Auftakt: „Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule besteht im Kern darin, Schülerinnen und Schüler angemessen auf das Leben in der derzeitigen und künftigen Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftliche, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen.“ Bei der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen müsse eine digitale Lernumgebung entsprechend der curricularen Vorgabe systematisch eingesetzt werden. Die Länder verpflichteten sich dazu, dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/19 in der Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten würden, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die digitalen Kompetenzen erwerben können. Lonz: „Konkret heißt dies, Lehrkräfte sollen digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können“. Module zum Kompetenzerwerb sollten in der Aus- , Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften verbindlich verankert werden. Lehrende sollten in der Lage sein, die eigenen Kompetenzen kontinuierlich weiter zu entwickeln, den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler didaktisch reflektiert und aufbereitet zu unterstützen, den adäquaten Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Deshalb komme der Lehrerfortbildung eine besondere Bedeutung zu. Die Länder müssten entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten anbieten – auch onlinebasierte Fortbildungsangebote. Möglichst bis 2021 solle jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit – wenn pädagogisch sinnvoll – eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können. Dafür bräuchten die Schulen eine breitbandige Anbindung, fachkundige Beratung, eine konzeptionelle Unterstützung, eine Schulhausvernetzung, WLAN, technischer Support sowie eine ausreichende Finanzierung.

Das passiert im Moment in Rheinland-Pfalz

  • Kommission: „Digitale Bildung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“, Start 21.12.2016 bis Juli 2017. Ziel: Module 1./2./3. Phase zu erarbeiten und einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen
  • Landesprogramm: „Medienkompetenz macht Schule“, Schwerpunkt Grundschule. Start: 10.11.2016 Pilotphase mit 12 Grundschulen. Ziel: Jede 2. Grundschule bis 2021.
  • Anpassung des MedienkomP@ss an den Kompetenzrahmen der KMK-Strategie. Projekt Schulcampus. RLP mit dem Ziel: Jede Lehrkraft, jede Schülerin und jeder Schüler kann verschiedene Services einfach, standardisiert, niederschwellig nutzen.
  • Landesstrategie „Rheinland-Pfalz digital. Wir vernetzen Land und Leute“ www. digital.rlp.de. Ziel: Strategie des Bildungsministeriums „Bildung - Digitales Lehren und Lernen“ bis Herbst 2017

Die Foren

Nach dem Impulsreferat zum Strategiepapier der KMK fand die Auseinandersetzung mit der Thematik in 12 Foren statt.

Forum 1: Digitalisierung der Bildung als Türöffner für Lobbyismus (in der Schule)? Leitung: Rene Scheppler (GEW-Wiesbaden)

Mit fortschreitender Ökonomisierung der Bildung lassen sich Versuche von Einflussnahme auf schulische Bildungsinhalte, aber auch auf die einzelne Schule/ Lehrkraft immer deutlicher beobachten und nachweisen. Die Digitalisierung kann hierbei ein Katalysator darstellen, der es Unternehmen, Interessensverbänden bis hin zu professionellem Schulmarketing erleichtert, tendenziöse Unterrichtsmaterialien und Inhalte im schulischem Lernen zu verankern.

Forum 2: OER in der schulischen Praxis Leitung: Axel Karger (Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz)

Welche freien Lizenzen gibt es? Wie und wo finde ich geeignete Materialien? Was muss ich bei deren Verwendung beachten? Dieses praxisorientierte Forum bot die Möglichkeit unterschiedliche Quellen für freie Unterrichtsmaterialien kennen und deren jeweiligen Lizenzmodelle verstehen zu lernen.

Forum 3: Landeseinheitliches Schulverwaltungsprogramm für Rheinland-Pfalz Leitung Arno Morgenstern (SVP-RLP)

Im Jahre 2010 entschied sich das Bildungsministerium, die Einführung eines landeseinheitlichen Schulverwaltungsprogramms für alle öffentlichen und privaten Schulen sämtlicher Schularten voranzutreiben. Den Zuschlag zur Produktentwicklung erhielt die Firma ISB in Karlsruhe, die auch die Schulverwaltungslösungen für Bayern und Baden-Württemberg (unter dem Namen AS) entwickelt, mit dem Programm „edoo.sys.RLP. Die erste Tranche dieses Programms wird seit November 2016 an den rheinland-pfälzischen Schulen ausgerollt. Nach Abschluss des Rollouts wird die Verwendung des landesweiten Schulverwaltungsprogramms für alle Schulen des Landes verpflichtend sein.

Forum 4: Datenschutz in Zeitalter von „Digital 4.0“ Leitung: Elmar Ihlenfeld (Datenschutzbeauftragter GEW Rheinland-Pfalz)

In diesem Forum ging es zunächst um datenschutzrechtliche Fragen bei der Nutzung der ‚neuen Medien‘ und der sozialen Netzwerke wie WhatsApp, Twitter und Co. Es geht aber auch hier um den Persönlichkeitsschutz und der Darstellung von Alternativen. Ebenso wurde über die Risiken, Möglichkeiten und Alternativen beim „Cloudcomputing“ informiert. Die allgemeinen Fragen zum Datenschutz, z. B auch der Einsatz privater Computer zu schulischen Zwecken in der Schule, wurden umrissen.

Forum 5: Bring your own device (BYOD) Leitung: Dr. Sarah Al-Heli (GEW-Vorstandsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung)

Finanziell interessant erscheint in der heutigen Bildungslandschaft, Schulen nicht mit teurer und wartungsintensiver Technik zu belasten, sondern die Geräte der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht mit einzubeziehen. Meist kommen hierbei Laptops, Tablets und Smartphones in Betracht, wobei letztere als mobile Minicomputer, die die Schülerinnen und Schüler überwiegend besitzen (vgl. JIM, 2016), ein hohes Potential aufweisen. Sarah Al-Heli gab zunächst einen groben Überblick über das Thema. Hierbei beleuchtete sie die rechtlichen Dimensionen (Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte), die bei der Nutzung mobiler Endgeräte beachtet werden müssen, und gab erste Einblicke in die Gerätenutzung mit fachlichen Beispielen aus dem Deutsch- und Englischunterricht. Die unterschiedlichen mobilen Geräte stellen allerdings keinen Selbstzweck dar, sondern müssen immer pädagogisch und didaktisch sinnvoll in den Fachunterricht eingebettet werden. Die unterschiedliche Funktionalität der Geräte muss hierbei stark berücksichtigt werden. Beispiele sind das Nutzen der Kamera als Ersatz für die unhandliche und nicht immer vorhandene Dokumentenkamera oder auch komplexere Aufgaben wie das Drehen von Videotutorials, mit denen Schülerinnen und Schüler selbst Probleme erklären bzw. Anleitungen geben können. Eine technische Herausforderung stellt das für viele Anwendungen oft erforderliche WLAN-Netzwerk sowie die Übertragungen der unterschiedlichen Systeme dar. Letzteres kann auch ohne funktionierendes WLAN über HDMI-Sticks wie z.B. Anycast erreicht werden, um die Anschaffung von vielen (teuren) Adaptern zu vermeiden. Im Rahmen des Forums entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Ideen. So kann die Prüfungsvorbereitung durch Lernapps wie z.B. Quizlet erleichtert werden. Gerade im Literaturunterricht können handlungsbzw. produktionsorientierte Zugänge über Fotos und die Herstellung eigener Verfilmungen mit dem Smartphone und kostenlosen Videobearbeitungsapps realisiert werden. (Text zum Forum: Sarah Al-Heli)

Forum 6: It‘s my life. Individualisiertes Fremdsprachenlernen durch Tablets & Co. Leitung: Monika Heusinger (Fachleiterin und Dozentin für Fachdidaktik Spanisch, Universität des Saarlandes)

Die Nutzung mobiler Endgeräte erleichtert die Individualisierung von Lehr- und Lernprozessen. Das Forum zeigte die Möglichkeiten auf, wie mobile Endgeräte aufgrund der Medienkonvergenz von Text, Bild und Ton sowie der verfügbaren Bedienungshilfen zur individuellen Förderung jedes Lernenden in einer Lerngruppe eingesetzt werden können. Gemeinsam wurde thematisiert, welche Chancen und Probleme die Nutzung digitaler Medien für den Unterricht sowie für die Schulentwicklung hat. Projektwiki (Zum.de/wiki), z.B. Spanisch. Ein Wiki mit Schülern für Schüler. Warum ein Wiki für den Unterricht? Ein Wiki fordert und fördert Kompetenzen wie die Arbeit im Team, das Präsentieren von Arbeitsergebnissen und den Umgang mit digitalen Medien. Lernmaterialien können recht einfach bereitgestellt werden, Schüler und Lehrer können gemeinsam Material sammeln und eigene Arbeitsprodukte veröffentlichen. Alle Beiträge können jederzeit von allen eingesehen diskutiert und verbessert werden Medienwahl (wordpress), Bloggen im Fremdsprachenunterricht. Das Verfassen von Blogartikeln ermöglicht es, an der Gestaltung des Internets teilzuhaben und fördert damit die Partizipationskompetenz. Durch den Öffentlichkeitscharakter ist die Motivation zudem höher, einenBeitrag zu verfassen, da er nicht wie so oft im Unterricht nur von der Lehrperson und den Mitlernenden gelesen wird. Im Fremdsprachenunterricht können darüber hinaus sprachliche und interkulturelle Kompetenzen durch Bloggen geschult werden.

Forum 7: Vernetztes und kollaboratives Lernen in Wikis und Etherpads Leitung: Mandy Schütze (1. Vorsitzende der Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V.)

Ziel des Vereins ist die kostenlose Nutzbarmachung von Unterrichtsmaterialien im Internet als Lehr- und Lernhilfe für alle Schulformen und für außerschulische Bildungsarbeit im deutschsprachigen Raum und damit ein wichtiger Baustein der OER-Bewegung. Das wichtigste Argument für eine zentrale Internetadresse ist die Erleichterung der Suche und der Auffindbarkeit von Material. Anhand verschiedener Tools der ZUM wurde gezeigt, wie digitale Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern effektiv gelingen kann. Dabei wurden Wikis (beispielsweise das ZUM-Wiki oder Projektwiki) ebenso vorgestellt wie Etherpads. Nach einem einführenden Vortrag in die Funktionsweise der Tools wurde die praktische Anwendbarkeit im Unterrichtsalltag thematisiert und ausprobiert. Ein Wiki (hawaiisch für „schnell“) ist ein Hypertextsystem für Webseiten, deren Inhalte von den Benutzern nicht nur gelesen, sondern auch online direkt im Webbrowser geändert werden können. Vorgestellt wurde das ZUM-Wiki, eine offene Plattform, also eine Software für Lehrinhalte und Lernprozesse. Es dient dem Austausch von Informationen, Erfahrungen und Ideen rund um Unterricht und Schule. Hier gibt es fächerbezogene Angebote, z.T. in interaktiver Form. Projektbezogene Wikis sind die Wikis in der ZUM-Wiki-Family, die sich inhaltlich auf ein Unterrichtsfach bzw. eine Fächergruppe, auf ein Thema oder eine Themengruppe beziehen. Mit dem ZUMpad können Seiten (Etherpads) für eine Lerngruppe eingerichtet werden, die ermöglichen, dass alle Schüler gleichzeitig Meinungen, Erkenntnisse, Ergebnisse online eintragen und damit austauschen können. (Text zum Forum: Uli Winck)

Forum 8: Abitur online – ein Modell für die „klassische“ gymnasiale Oberstufe? Leitung: Barbara Ansinn & Christian Goldschmitt (Ketteler-Kolleg und Abendgymnasium mit Abitur-online)

Die allgemeine Hochschulreife mit digitalen Medien zu absolvieren, wird derzeit in Rheinland-Pfalz von den Kollegs und Abendgymnasien angeboten. In diesem Input-Workshop wurde das derzeitige System vorgestellt. Inwieweit dies eine Möglichkeit für die „klassische“ gymnasiale Oberstufe wäre, wurde heftig diskutiert. Forum 9: Urheberrecht im Zeitalter der neuen Medien (1. Runde) Leitung: Antonia Dufeu (Rechtsanwältin & freie Referentin des PL im Bereich Urheber- und Persönlichkeitsrecht in den neuen Medien) Anonia Dufeu präsentierte zahlreiche Fallbeispiele aus ihrer langjährigen Erfahrung als Spezialistin in diesem Bereich. Sie erläuterte anschaulich die unterschiedlichen Interessen zwischen Anwendern und Urhebern sowie deren Rechteinhabern. Dabei zeigte sie auf, dass es dabei um die Wahrung des Rechts am schöpferischen Werk der Urheber und in der Summe um sehr viel Geld gehe. Zu nahezu jedem Aspekt konnten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Bezüge zur eigenen Arbeit hergestellt werden, Folglich wurde umgehend nachgefragt, spezifiziert und engagiert diskutiert. Schließlich kristallisierten sich folgende Erkenntnisse: 1. Im Hinblick auf das Urheberrecht bewegen sich alle Beteiligten u.U. auf dünnem Eis. 2. Da es um knallharte Vertretung von Interessen geht, werden Verstöße nicht als Kavaliersdelikte behandelt 3. Regelmäßig werden die Regeln über die Anwendung der Urheberrechte zwischen Bundesländern und den Rechteinhabern neu verhandelt. Für die dadurch erzielten Möglichkeiten für die Anwender zahlen die Bundesländer jährlich hohe Summen. 4. Das verhandelte Regelwerk beschreibt sehr genau, was in dieser Frage erlaubt und möglich ist und was nicht. 5. Lehrkräfte sind gut beraten, wenn sie sich mit dem Urhebergesetz oder den vom Dienstherrn erstellten Handreichungen zumindest grob auskennen. 6. Im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet nicht der Dienstherr, sondern die Lehrkraft persönlich. Trotz aller Vorgaben lassen die Formulierungen in vielen Details unterschiedliche Auslegungen zu. Zudem ändert sich die Gesetzeslage ähnlich schnell wie die technischen Möglichkeiten des Medieneinsatzes. Daraus ergibt sich eine der Grunderkenntnisse des Forums: Immer dann, wenn Zweifel am Vorgehen bestehen, ist es dringend erforderlich, im Vorfeld Erkundigungen einzuholen. (Text zum Forum: Lutz Zahnhausen)

Forum 10: Youtube, Facebook &Co. Wie gehe ich mit Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet um? (2. Runde) Leitung: Antonia Dufeu (Rechtsanwältin & freie Referentin des PL im Bereich Urheber- und Persönlichkeitsrecht in den neuen Medien)

In Foren, Blogs und sozialen Netzwerken bietet das Internet unendlich viele Möglichkeiten, seine Meinung kundzutun. Jeder kann mitbestimmen und eigene Inhalte veröffentlichen. Zwangsläufig entsteht dadurch auch eine Gefahr für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Obwohl in Rheinland-Pfalz die sog. Facebook-Freundschaft zwischen Lehrern und Schülern untersagt ist, besteht Unsicherheit, wie Schulen damit umgehen sollen. Handyaufnahmen können, wenn sie ohne Einwilligung der Betroffenen (Ausnahme: öffentlicher Bereich der Schule, wenn berechtigtes Interesse der Abgebildeten nicht verletzt wird) in sozialen Medien genutzt werden, Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen. Eine Nutzung von Unterrichtsvideos für pädagogische oder wissenschaftliche Zwecke setzt eine aktive Einwilligung der Lernenden bzw. ihrer Eltern voraus. Einer auf Facebook geposteten Beleidigung machen sich auch diejenigen schuldig, die durch Betätigung des „Like-Buttons“ den beleidigenden Inhalt übernehmen. Die von Persönlichkeitsrechtsverletzungen Betroffenen können Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Bereicherungsausgleich, Geldentschädigung, Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangen. Das Problem ist nur: Diese Rechtsansprüche sind insbesondere gegenüber Schülerinnen und Schülern, die in der Regel noch nicht strafmündig sind, nur schwer durchsetzbar. Aber auch jüngere Schülerinnen und Schüler müssen durch pädagogische Sanktionen lernen, für die Konsequenzen ihrer Handlungen Verantwortung zu übernehmen. Die Schule sollte sich deshalb von folgenden Grundsätzen leiten lassen: 1. Lehrkräfte und Schule müssen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sicherstellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte verwendet oder verbreitet werden, und den Zugang minderjähriger Schülerinnen und Schüler zu solchen Inhalten unterbinden. 2. Für die Handynutzung sind im Rahmen der Prävention Nutzungsregeln festzulegen: Ausschalten der Handys mit Ausnahmen für Notfälle, Verbot jugendgefährdender Inhalte, klare Sanktionen bei Verstößen, z.B. Tadel, Information der Eltern, in schweren Fällen Schulverweis, Einziehung der Handys wegen Verdacht auf jugendgefährdende Inhalte. 3. Bei der Einziehung von Handys ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Art. 20 GG zu beachten: Eingriffe in das Eigentumsrecht sind nur dann zulässig, wenn sie zum Schutz der Schülerinnen und Schüler geeignet, erforderlich und angemessen sind. Zur Untersuchung der Inhalte muss die Schule das Handy an die Polizei übergeben, auf keinen Fall darf sie selbst Dateien löschen. 4. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, können Strafanzeigen und die damit verbundenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie mögliche Schadenersatzsprüche als eindeutige Signale auch bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern eine starke pädagogische Wirkung entfalten. Abschließend wurden die Voraussetzungen geklärt, unter denen Schulen ihren Lehrkräften und Angestellten sowie ihren Schülerinnen und Schülern eine W-LAN-Nutzung innerhalb des gesamten Schulgeländes anbieten kann: In einer von Schülerinnen, Schülern und Eltern als Teil der Schulordnung anerkannten Nutzungsordnung ist festzulegen, dass die Nutzung nur für schulische Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Jugendschutz, Urheberrecht, Strafrecht) erfolgen darf. Eine Haftung der Schule bezüglich Datensicherheit, der privaten Geräte der Schülerinnen und Schüler und unzulässige Aktivitäten Dritter ist auszuschließen. (Text zum Forum: Annelie Strack)

Forum 11: Die digitale Schultasche Agnes Hesse-Bokor (IGS Kurt Schumacher, Ingelheim) und Frank Fülber (Kreisverwaltung Mainz-Bingen/Schulträger)

Die rasante Entwicklung von Tablets ermöglicht es mittlerweile, mobil an jedem beliebigen Ort Unterrichtsprojekte durchzuführen. Dies wird in den kommenden Jahren das Lernen und Lehren in vielerlei Hinsicht verändern. In diesem Forum wurden vor allem die Chancen, die der Einsatz mobiler Geräte bietet, kennengelernt. Die Teilnehmenden erfuhren, wie sie als Lehrkraft ein iPad für ihre Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung, für den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und für organisatorische Aufgaben effektiv nutzen können. Gleichzeitig erhielten sie einen kurzen Einblick in die Arbeit mit iPads im Unterricht sowohl aus Lehrer- als auch aus Schülersicht. Exemplarische Möglichkeiten für die Nutzung im Schulalltag wurden aufgezeigt, indem das iPad-Koffer-Konzept der IGS Kurt Schumacher vorgestellt wurde.

Forum 12: Welchen inklusiven Mehrwert haben digitale Medien - Tablets - in der schulischen Bildung und wie kann man diese in den Alltag einbinden? Leitung: Dipl. Berufspäd. Christian Wiemer (BBS Heinrich-Haus, Heimbach-Weis, Pädagogisches Landesinstitut RLP KO)

Inklusive Klasse steht für Heterogenität. Viele Lehrkräfte fühlen sich mit den Herausforderungen an den Unterricht in diesen Klassen alleine gelassen. Welche Unterstützung bieten Tablets für Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht und wie können diese dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Alltag nicht abgehängt werden und in den Klassenverbund integriert werden können? Im Forum wurden unterrichtliche Konzepte aus der Praxis sowie nachteilsausgleichende Kompensationswirkungen von Apps und Funktionen eines iPads vorgestellt.

Die Barcamps

Nach den Foren gab es ein so genanntes BarCamp in zwei Runden. Dabei handelt es sich um eine Mitmach-Konferenz. Im Gegensatz zum traditionellen Konferenzformat werden die konkreten Inhalte nicht von den Organisatoren bestimmt, sondern von den Teilnehmenden selbst ausgestaltet. Jeder darf ein eigenes Thema einbringen, über das sie/er gern referieren oder diskutieren möchte. Die Inhalte des BarCamps entstehen somit erst vor Ort. Die Gruppen müssen aus mindestens drei Leuten bestehen, alle sprechen sich mit Du an. Immer wieder genannte Aspekte des digitalen Lernens: spielerisches Lernen, reichhaltige Lernumgebung, da es zahlreiche Lernprogramme gibt. Lehrkräfte bräuchten Module zum digitalen Lernen in der ersten und zweiten Ausbildungsphase. Auch die Fort- und Weiterbildung müsse auf diesem Gebiet intensiviert werden, mit Inklusionskindern könne man digital differenziert arbeiten, eine Schülereinführung in das digitale Lernen und den Umgang mit Tablet & Co sei notwendig, da der Umgang und der Besitz von Medien aufgrund der sozialen Herkunft der Schü- lerinnen und Schüler sehr unterschiedlich sein könnten. Die Ergebnisse des digitalen Lernens seien gut und könnten sich sehen lassen.