Rheinland-Pfalz hat den Rechtsanspruch aller Schülerinnen und Schüler auf inklusive Bildung im Schulgesetz verankert. Doch schon die personelle Versorgung der Schwerpunktschulen mit sonderpädagogischem Personal ist nicht gewährleistet. Der gemeinsame und individuell fördernde Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen ist eine allgemeinpädagogische Aufgabe aller Schulen, wobei Inklusion nicht auf Menschen mit Behinderungen reduzierbar ist. „Die aktuelle OECD-Studie zeigt auf, dass Deutschland bezogen auf 'Chancengerechtigkeit im Bildungssystem' noch immer schlechter abschneidet als der OECD-Durchschnitt. Damit gerechte Teilhabe an Bildung für alle Schülerinnen und Schüler besser gelingen kann, müssen alle Schulen eine deutliche Verbesserung der personellen Ausstattung erfahren“, fordert Stefan Jakobs, Sprecher des Vorstandsbereichs Schulen der GEW Rheinland-Pfalz.
Die Schülerschaft hat sich enorm verändert und die pädagogischen Herausforderungen an die Lehrkräfte in den Schulen sind immens gewachsen. „Die Umsetzung von Bildung und Erziehung unter diesen stark veränderten Bedingungen muss eine verbesserte Personalisierung auch unter Einbeziehung anderer Professionen nach sich ziehen“, erläutert Stefan Jakobs. „Unsere Forderungen sind das Ergebnis fundierter Kenntnis der aktuellen Situation der Lehrkräfte an rheinland-pfälzischen Schulen. Viele Kolleginnen und Kollegen an den Schulen halten den Belastungen und Anforderungen unter den derzeitigen Bedingungen nicht mehr stand. Es muss sich dringend etwas ändern!“
„Gleichzeitig erwartet die GEW vom Land Rheinland-Pfalz, dass eine Qualitätsinitiative zur Unterstützung der Lehrkräfte und Schulleitungen aller Schulen gestartet wird, damit Handlungs- und Erfahrungswissen zu individueller Förderung und zu inklusivem Unterricht überall verfügbar wird“, ergänzt Sylvia Sund. „Für die Umsetzung der Inklusion ist eine systematische Weiterentwicklung notwendig. Dazu gehört neben der Entwicklung einer Gesamtkonzeption auch der Erlass einer schulartübergreifenden Rechtsverordnung zur Umsetzung der Inklusion. Die GEW Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung daher auf, ihrer Verpflichtung aus der UN-Konvention nachzukommen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die Zielvorstellung inklusiver Schulen planvoll voranzubringen!“
Pressemitteilung 27.11.2018