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GEW zum Entwurf des Kita-Zukunftsgesetzes für Rheinland-Pfalz

Ein komplexes Gesetz bedarf breiter Diskussion – damit es positiv wirken kann, muss die Finanzierung weitergedacht werden

 

 

 

 

 

Am 19. Juni stellte das Bildungsministerium die Grundzüge des neuen Kita-Zukunftsgesetzes für Rheinland-Pfalz vor. Am 22. Juni folgte dann die Veröffentlichung des konkreten Gesetzesentwurfs. Nach intensiver Prüfung der Vorlagen und nach ersten Gesprächen mit Akteuren der Landesregierung äußert sich die GEW-Rheinland-Pfalz erstmals zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

Die GEW Rheinland-Pfalz erkennt, dass in dem derzeit vorliegenden Entwurf des Kita-Zukunftsgesetzes wichtige Punkte zur positiven Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz aufgegriffen wurden. So sind die verbindlichen Stundenkontingente für Leitungstätigkeiten und anleitende Fachkräfte in das Gesetz aufgenommen worden. Ebenso wird in Fragen der Personalbemessung einiges neu strukturiert. Begrüßenswert ist, dass in dem Gesetz versucht wird, eine bessere personelle Grundausstattung zu schaffen, die bei verlängerten Betreuungszeiten der Kita automatisch angepasst wird. Die GEW sieht jedoch die Gefahr, dass diese positiven Ansätze zu großen Teilen relativiert werden und sich nicht die erhoffte Wirkung entfaltet, da die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Jugendämter weiterhin weitgehende Auswirkungen auf die jeweiligen Personalschlüssel der Einrichtungen haben werden. Das Ziel, die enorme Heterogenität der Personalbemessungen in Kitas abzumildern, sieht die GEW gefährdet, wenn nicht klare Regelungen für die Bedarfsplanung vor Ort, beispielsweise in einer Landesverordnung, festgehalten werden.

Die Personalberechnung soll sich künftig nicht mehr an Gruppen, sondern an den in der Betriebserlaubnis festgelegten Plätzen orientieren. Die Zweijährigen, für die bisher ein erhöhter Personalschlüssel und eine limitierte Platzzahl je Gruppe galten, werden Teil der Regelgruppe. Für viele Beschäftigte in den Kitas ändert sich dadurch an der erlebten betrieblichen Realität nichts Wesentliches.

Die GEW zeigt sich verwundert, dass sich die dringend notwendige Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Entwurf nicht entscheidend wiederfindet. Diese erfährt zwar nachvollziehbar neue Bemessungsgrundlagen, bleibt aber auf etwa heutigem Niveau festgeschrieben.
Seit Monaten drängt die GEW zusammen mit ihren Partnerinnen und Partnern von ver.di und den Kirchen darauf, dass das neue Gesetz durch die Bereitstellung von mehr Personal die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in die Lage versetzt, ihren Bildungs- und Betreuungsauftrag geeignet zu erfüllen.

Dazu Erni Schaaf-Peitz, Leiterin des Vorstandsbereiches „Jugendhilfe und Sozialarbeit“: „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Finanzministerium muss mehr Geldmittel zur Verfügung stellen, damit das Bildungsministerium in der Lage ist, entsprechende Regelungen für die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation in das Gesetz aufzunehmen. Wir fordern mit Nachdruck Nachbesserungen.“ Die GEW schlägt dem Bildungsministerium daher die Durchführung eines gesonderten Anhörungsverfahrens vor, bei dem die Gewerkschaften und die Spitzenverbände der Kita-Träger zusammen ihre Standpunkte darstellen und diskutieren können.

Die GEW Rheinland-Pfalz erkennt positiv an, dass von der zunächst angestrebten Kostenneutralität Abstand genommen wurde. Die angestrebten € 62 Mio. Mehrausgaben sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit setzt die Landesregierung die im Rahmen des anstehenden „Gute-Kita-Gesetzes“ zu erwartenden Bundesmittel für die Weiterentwicklung der Kitas voll ein.


Ansprechpartner:
Ingo Klein, Gewerkschaftssekretär, ingo.klein@gew-rlp.de, Mobil: 0151 59071131
Erni Schaaf-Peitz, Leiterin Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit, Mobil: 0151 11571627

Kontakt
Ingo Klein
Gewerkschaftssekretär
Adresse Regionalbüro Süd, Mainz
Telefon:  06131 28988-19
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Erni Schaaf-Peitz
Mobil:  0151 11571627

GEW-Kreis Bernkastel-Wittlich