Die GEW lehnt Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnungen grundsätzlich ab. Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können. Aktuell geht es um die Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung für die Einstellung zum Vorbereitungsdienst zum 15. Januar 2018 für das Lehramt an Gymnasien.
Dazu Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass junge Menschen ein Lehramtsstudium mit der ersten Staatsprüfung beenden, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht absolvieren können, weil nicht genügend Referendariatsplätze zur Verfügung stehen. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein volkswirtschaftlich unsinniger Umgang mit Ressourcen. Das Land hat, wie alle anderen Bundesländer auch, das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte. Es trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber die Verantwortung für die angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Daher fordert die GEW das Land auf, die notwendigen Referendariatsplätze umgehend zur Verfügung zu stellen.“
Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, so Hammer weiter, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, sei die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gelte ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.
Die GEW fordert, die entsprechenden Ressourcen dafür bereit zu stellen.
Mainz, 13.11.2017