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GEW führt regelmäßig Schulungen für Mitglieder in Personalräten durch

Personalräte bei den Kommunen nehmen Mitbestimmungsrechte gegenüber der Dienststellenleitung in allen personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten wahr. Die Grundlagen der Mitbestimmung sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt. Wichtige Themenbereiche sind beispielsweise Einstellung und Kündigung, Teilzeit und Befristung sowie alle Fragen, die die Verteilung von Arbeitszeit betreffen.

Personalräteschulung am 26.6.2017 in Trier

Die Mitbestimmung der Beschäftigten bei konfessionellen Trägern ist in Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. Mitarbeitervertretungsordnungen geregelt. Diese können in den verschiedenen Diözesen, Landeskirchen oder kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen unterschiedlich sein. Die GEW berät Mitglieder, die in einer Mitarbeitervertretung tätig sind. Spezielle Fortbildungen für Mitglieder in Mitarbeitervertretungen werden derzeit nicht angeboten. Teilweise sind aber für Mitarbeitervertretungen Themen interessant, die in einer Betriebsräteschulung oder einer Fortbildung für Personalräte bei Kommunen angeboten werden.

Kontakt
Ingo Klein
Gewerkschaftssekretär
AdresseRegionalbüro Süd, Mainz
Telefon: 06131 28988-19
Kontakt
Lena Schmoranzer
Gewerkschaftssekretärin
AdresseRegionalbüro Nord, Koblenz
Mobil: 0171 1178918