die GEW RLP
Mitglieder

info
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zum Neuerlass der SchulLbVO

Stellungnahme zur Laufbahnverordnung für den Schuldienst, den Schulaufsichtsdienst und den schulpsychologischen Dienst (SchulLbVO) vom 20. Februar 2006 (GVBl. S. 116, BS 2030-45), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Januar 2012 (GVBl. S. 38);
hier: Verordnungsentwurf zum Neuerlass der SchulLbVO

Schreiben des MBWWK vom 05.04.2012, Az.: 9125 - Tgb.Nr. 1740/2011

Die GEW-RLP nimmt zum oben genannten Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt den Entwurf zur Kenntnis.

1. Grundsätzliches:

Wir wiederholen unsere Einschätzung zu Grundsatzfragen aus der Stellungnahme vom 30.08.2010 zur Zweiten LVO zur Änderung der Schullaufbahnverordnung.

14.05.2012 aw

» 2012-05-14 Neuerlass der SchulLbVO.pdf
» mehr...

info
Stellungnahme zur Neufassung der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO)

Stellungnahme zur Neufassung der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO)
hier: Anhörung gemäß § 29 GGO
Schreiben des MBWWK vom 20.03.2012, Az.: 9525 – 01 401-1/40 (7)

Die GEW begrüßt es, dass die Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (HLehrVO) grundlegend aktualisiert und neu strukturiert wurde.

Ausdrücklich begrüßt die GEW, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf Qualifikationsstellen in befristeten Arbeitsverträgen befinden, hierunter fallen insbesondere die Promovierenden, nunmehr explizit in die Landesverordnung aufgenommen sind, und ihre Lehrverpflichtung nur maximal 4 SWS betragen darf. Damit wird der KMK-Vereinbarung von 2003 auch in Rheinland-Pfalz Rechnung getragen.
» 2012_04_19 HLehrVO.pdf
» mehr...

Ergänzende Stellungnahme der GEW-Fachgruppe Berufsbildende Schulen zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO)

1)    Neuregelung der Unterrichtsverpflichtung des Ausbildungspersonals in den Studienseminaren
2)    Anpassungen an Veränderungen im Schulbereich

Schreiben des MBWJK vom 28.11.2011, Az.: 9215 - Tgb.Nr. 51003/30

Zu § 12 und Anlage 1, Ziffer 1.1.7
Bei der Berechnungsgrundlage für die Mindestunterrichtsverpflichtung sollte lediglich auf die Klassenzahl und nicht auf Klasseneinheiten Bezug genommen werden, da der organisatorische Aufwand für Teilzeitklassen nicht geringer ist als der für Vollzeitklassen und daher eine Einbeziehung des Faktors 2,5 nicht angemessen erscheint. Diese Berechnungsgrundlage führt außerdem dazu, dass die berufsbildenden Schulen bei der Schulleitungsentlastung in den Ziffern 1.1.7 a) und b) der Anlage 1 erheblich benachteiligt werden.


» 2012-01-12 Lehrkrefte-Arbeitszeitverordnung_Erg.pdf
» mehr...

Stellungnahme zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO)

1)    Neuregelung der Unterrichtsverpflichtung des Ausbildungspersonals in den Studienseminaren
2)    Anpassungen an Veränderungen im Schulbereich

Schreiben des MBWJK vom 28.11.2011, Az.: 9215 - Tgb.Nr. 51003/30

1.    Grundsätzliches
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt den vorgelegten Entwurf zur Kenntnis. Es wird allerdings scharf kritisiert, dass nicht einmal im Ansatz – bei auch vom Bildungsmi-nisterium und der Landesregierung anerkannt gleich hohen Belastungen in den einzelnen Schularten – eine Reduzierung der Regelstundenmaße mit dem Ziel einer Angleichung zu erkennen ist. Eine solche Maßnahme ist auch im Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten überfällig.



» 2012-01-12 Lehrkrefte-Arbeitszeitverordnung.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung

Schreiben des MBWWK vom 10.11.11, Az.: 9217 – Tgb.Nr.: 826/11

Der vom MBWWK vorgelegte Entwurf einer Neufassung der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung wird von der GEW grundsätzlich unterstützt. Für die GEW nicht nachvollziehbar ist allerdings die in § 5 Absatz 2 vorgesehene Regelung zur Ermittlung des Notendurchschnitts für die „Auswahl nach der Qualifikation“. Vorgesehen ist eine schulartunabhängige Berechnungsweise des Notendurchschnitts, bei der die unterschiedliche Dauer der Masterstudiengänge für die verschiedenen Lehrämter unberücksichtigt bleibt.

Grundsätzlich begrüßt die GEW Berechnungsmodalitäten, mit der die Prüfungsleistungen des Masterstudiums höher gewichtet werden als die Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums, weil in den Masterstudiengängen die schulartspezifischen Ausbildungsanteile studiert werden, die für das entsprechende Lehramt qualifizieren und weil dadurch den Entwicklungsmöglichkeiten der Studierenden im Verlauf ihres Studiums Rechnung getragen werden kann. Wir bitten allerdings um Prüfung, inwieweit die unterschiedliche Dauer der Masterstudiengänge (2, 3 oder 4 Semester) in einer differenzierteren Ermittlung des Notendurchschnitts zu berücksichtigen ist.

Verweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die ursprüngliche Fassung der „Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter nach Abschluss der Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge“ vom 12. September 2007, die inzwischen in die „Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter“ übergeführt worden ist. In § 18 dieser ursprünglichen LVO waren die Regelungen zur Ermittlung des Gesamtergebnisses der Ersten Staatsprüfung festgelegt, wobei in den verschiedenen Lehrämtern die Bachelor- und die Masterprüfung entsprechend der Dauer des Masterstudienganges unterschiedlich gewichtet wurden.

Mainz, den 19.12.11


» 2011-12-19 Lehramtsanwaerter-ZulassungsVO.pdf

Stellungnahme zum Rahmenlehrplan Katholische Religion Sekundarstufe I

Schreiben des MBWWK vom 09.11.11, Az.: 947 C – 51 324/34 (62)

Das MBWWK legt einen neuen Rahmenlehrplan „Katholische Religion“ für die Sekundarstufe1 vor in einer Zeit, in der die Legitimation des Faches von zwei Seiten her in Frage gestellt wird: Einerseits hat der Missbrauchsskandal, der kein rein katholisches Phänomen ist, aber doch einige renommierte Ausbildungsstätten der Kirche betrifft, das Vertrauen in die Integrität und Qualität religiös institutionalisierter Erziehung erschüttert.
Andererseits hat der Papst zum Abschluss seines Deutschlandbesuches eine strikte Trennung von Staat und Kirche angeregt, was in der Konsequenz wohl nicht nur den staatlich organisierten Einzug der Kirchensteuer, sondern auch die Verankerung des konfessionellen Religionsunterrichtes betrifft.
In Rheinland-Pfalz wird diese Diskussion zur Zeit allerdings nicht geführt. Die konfessionellen Schulen scheinen nach wie vor Zulauf zu haben, und gerade im Gymnasialbereich  zählt ein Sechstel der Schulen zum Privatschulbereich (sechs evangelische, 18 katholische Gymnasien).
Unabhängig von der prinzipiellen Einstellung der GEW zum Fach „Religion“ bleibt zu konstatieren, dass ein Fach, das im Rahmen des Bildungsauftrags rheinland-pfälzischer Schulen fest verankert ist, einen Lehrplan benötigt, damit der rechtliche und pädagogische Rahmen geklärt ist, in dem dieses Fach unterrichtet wird.


» 2011-12-13 Kath Religion Sek I.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung und der Jubiläumszuwendungsverordnung

(Stand: 8 Nov. 2011); Beteiligung gem. § 105 Abs. 3 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt  wie folgt Stellung:

Artikel 1: Änderung der Arbeitszeitverordnung
Die Änderung wird zur Kenntnis genommen....


» 2011-12-01 LVO ArbZVO und Jubilaeumszuwendung.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen

Schreiben des MBWWK vom 26.08.11, Az.: 9216 – Tgb.Nr. 716/10

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt, dass es endlich eine Landesverordnung für alle Lehrämter geben wird.

Dass der Vorbereitungsdienst für fünf Lehrämter ausbildet, betrachtet die GEW als Übergangslösung. Ziel muss es sein, dass es zukünftig ein Lehramt an Schulen gibt.

Wir halten die Anzahl der Stunden für eigenverantwortlichen Unterricht zu hoch.

Der Umfang der Module der Curricularen Struktur ist zu groß und in der vorhandenen Zeit nicht erreichbar. Es müssen Reduzierungen vorgenommen werden.

Wir vermissen die notwendigen Veränderungen der Vorschriften in der Lehrkräftearbeitszeitverordnung, die sich auf die Studienseminare beziehen.


» 2011-09-30_LVO zweite Staatspruefung Lehraemter.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf des Landesgesetzes zur Weiterentwicklung der Schülerbeförderung

Schreiben des MBWWK vom 24.08.11, Az.: 9211 -

Zu Artikel 1

Der Streichung von Satz 4 im Absatz 4 des § 69 Schulgesetz, mit dem ein Eigenanteil an den Beförderungskosten der SchülerInnen der Gymnasiums und der Integrierten Gesamtschulen festgelegt ist, wird unterstützt.

In § 69 Schulgesetz ist die Übernahme der Beförderungskosten zu einer Schwerpunktschule, wenn diese weiter entfernt ist als die nächstgelegene allgemeinbildende Schule, nicht gelöst.
Entsprechendes gilt für den Besuch einer Ganztagsschule in Angebotsform.
Für beide Fälle muss der Gesetzgeber Regelungen treffen, die die Übernahme der Beförderungskosten sicherstellen.

 


» 2011-09-30_Schuelerbefoerderung.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf Rahmenplan Herkunftssprachenunterricht für die Primar- und Sekundarstufe 1

Die GEW begrüßt die Entwicklung eines Rahmenplans für den Unterricht in den verschiedenen Herkunftssprachen vieler SchülerInnen in RLP. Wir werten dies als ein wichtiges Signal, das die Bedeutung der Herkunftssprache für das Sprachenlernen der SchülerInnen hervorhebt und womit hoffentlich die Unverbindlichkeit und die Beliebigkeit dieses Unterrichts aufgehoben wird. Bedauerlich finden wir aber, dass die Empfehlungen des Referenzrahmens für Sprachenlernen des Europäischen Rates aus den 1980-iger Jahren erst jetzt auch für den Herkunfssprachenunterricht gelten sollen. Rahmenplan (S.7, 3. Absatz).

Die Zweisprachigkeit, mit der viele unserer SchülerInnen aufwachsen, ist eine hohes Bildungsprivileg, das in unseren Schulen bisher leider weder gepflegt noch anerkannt wurde, sondern wie ein lästiges Bildungshemmnis behandelt wird. Wir erhoffen uns durch die Einführung des Rahmenplans erste Schritte zu einer Bewusstseinsbildung für die Wertschätzung der Herkunftssprache, die auch den Status der zweisprachig aufwachsenden SchülerInnen in den Schulen positiv verändern kann. Wir fordern die Landesregierung auf, hierzu auch bei der KMK initiativ zu werden, damit alle Herkunftssprachen für Bildungsabschlüsse anerkannt werden können.


» 2011-09-16_LVO Rahmenplan Herkunftsunterricht.pdf
» mehr...

info
Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung

1. Vorbemerkungen:
Die GEW Rheinland-Pfalz ist empört darüber, wie die Landesregierung mit dem Geist von § 105 Abs. 3 LBG umgeht, indem sie einen vielseitigen und inhaltsreichen Gesetzentwurf zu Beginn der Urlaubszeit den Gewerkschaften zur Stellungnahme zuleitet und diese innerhalb von sechs Wochen zurück erwartet. Hier muss von einer erheblichen Geringschätzung der Arbeit und Meinungsbildung der Gewerkschaften durch die Landesregierung gesprochen werden. Eine fundierte Stellungnahme, die alle Details des Gesetzentwurfs auf den Prüfstand stellt, ist unter diesem Zeitdruck für die GEW nur unter erschwerten Bedingungen leistbar gewesen....


» 2011-08-15_Dienstrecht.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Landesverordnung über das berufliche Gymnasium und Entwurf einer Neufassung der Durchführungsbestimmungen für die Landesverordnung über das berufliche Gymnasium

Schreiben des MBWJK vom 11.05.11, Az.: 942 D - Tgb. Nr. 200/11

Vorbemerkung
Die GEW wiederholt ihre grundsätzliche Kritik an der KMK-Vereinbarung vom Oktober 2008, mit der die Reform der gymnasialen Oberstufe von 1972 weitgehend zurückgedreht wurde. Diese Reform folgte wichtigen Prinzipien, die insbesondere aus der Sicht der Beruflichen Gymnasien einen Meilenstein darstellten:


» 2011-06-16_LVO berufliche Gymnasien.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter

Schreiben des MBWJK vom 06.05.11, Az.: 9216-Tgb. Nr. 782/11

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. LVO-Entwurf wie folgt Stellung:

1. Die zahlreichen Änderungen bezüglich der Praktika führen dazu, dass fast jeder Studierendenjahrgang nach einer eigenen Prüfungsordnung studiert. Dies führt zu einem enormen Beratungs- und Verwaltungsaufwand.


» 2011-06-10_LVO Anerkennung Hochschulpruefungen.pdf
» mehr...

Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (941 D – 03111-0/35)

Stand April 2011

Grundsätzliche Vorbemerkung

Wir kritisieren den späten Zugang (16.05.2011) des Entwurfs der Richtlinien zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung mit Stand April 2011.


» 2011-06-10 Stellungnahme Schullaufbahnberatung_final.pdf
» mehr...

Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen - Positionspapier der GEW Rheinland-Pfalz

Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur haben Prof. Stefan Sell und Anne Kersting eine empirische Untersuchung zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durchgeführt. Laut Studie werden in Rheinland-Pfalz bereits 2013 mindestens 2000 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich benötigt! Die Autoren machen im Rahmen ihrer Studie Vorschläge, wie einem drohenden Fachkräftemangel politisch begegnet werden kann und sehen strategische Ansatzpunkte in den verschiedenen Phasen eines Berufslebens.


» 2011-04-04 Fachkraeftemangel Kindertageseinrichtungen.pdf
» mehr...

Stellungnahme zur Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht

Schreiben des MBWJK vom 04.01.2011, Az. 944 D-Tgb. Nr. 003/11

Die GEW kritisiert, dass die neuen Hochschulzugangsregelungen für beruflich qualifizierte Personen bei der Novellierung der Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht offensichtlich keine Rolle gespielt haben. Da nunmehr für junge Menschen die Möglichkeit besteht, nach einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis ohne formale Fachhochschulreife ein (Fach-)Hochschulstudium zu beginnen, müsste die berufsbildende Schule mit entsprechender Beratung zur Studierfähigkeit und einem Angebot an flexiblen Zusatzqualifikationen reagieren. Diese Zusatzqualifikationen müssten sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Auszubildenden orientieren, und auf eine berufsfeld- und bildungsgangübergreifende punktuelle Prüfung müsste verzichtet werden. Die duale Berufsausbildung wird nur dann von den AbsolventInnen der 10. Klasse als gleichwertige Alternative zur gymnasialen Oberstufe oder anderen Vollzeitbildungsgängen der Sekundarstufe II akzeptiert, wenn die berufliche Handlungskompetenz im Mittelpunkt steht und gleichzeitig die Studierfähigkeit ohne unzumutbare zusätzliche Belastungen gezielt gefördert wird.


» 2011-02-18 LVO duale BO und FH-Reifeunterricht.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für Lehrämter

Schreiben des MBWJK vom 28.12.2010, Az.: 9216 - Tgb. Nr.  684/10

Der Landesfachgruppenausschuss BBS nimmt zu dem o.g. LVO-Entwurf wie folgt Stellung:

Der LVO-Entwurf  ist als Ergänzung und Aktualisierung zu bestehenden Regelungen zu sehen. Die Novellierung ist durch Modularisierungen in den bestehenden Bachelor- und Masterstudiengängen notwendig geworden.


» 2011-02-11 Erweiterungspruefung Lehraemter.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Neufassungen:

  • LVO über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Abendgymnasien
  • Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der LVO über die Aufnahme und den Bildungsbang an den Abendgymnasien
  • LVO über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs
  • Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der LVO über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs
  • Abiturprüfungsordnung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
  • Abiturprüfungsordnung für freie Waldorfschulen

Schreiben des MBWJK vom 13.12.2010, Az.:943 C - Tgb. Nr.  788/10

In den vorliegenden Neufassungen wird die Reform der Gymnasialen Oberstufe entsprechend umgesetzt.

In dieser Reform hat sich die GEW Rheinland-Pfalz in wesentlichen Punkten zustimmend geäußert.

Insofern sehen wir die in den vorgelegten Entwürfen getroffenen Regelun-gen als sinnvoll an und begrüßen, dass auch weiterhin auf diesen Wegen eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann.

Mainz, 27.01.2010


» 2011-02-04 Aufnahme Abendgymnasien und Kollegs.pdf

Stellungnahme zum Neuerlass der Berufsfachschulverordnung – Handwerksberufe – berufsbildende Schulen in Betzdorf-Kirchen, Speyer, Kusel

Schreiben des MBWJK vom 15.12.2010, Az.: 941 D/R 943 D – 51 245/35

Die GEW begrüßt den Neuerlass der Berufsfachschulverordnung – Handwerksberufe -  für die berufsbildenden Schulen in Betzdorf-Kirchen, Speyer  und Kusel, mit dem sichergestellt wird, dass in Zeiten konjunktureller Schwächen zur Ergänzung des mangelnden Ausbildungsangebotes in den betreffenden Regionen eine der dualen Ausbildung gleichwertige, voll qualifizierende Berufsfachschulausbildung in Handwerksberufen mit Kammerprüfung angeboten wird.


» 2011-01-14 neuerlass berufsfachschulverordnung.pdf
» mehr...

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung I/2011 für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 01. Februar 2011

Schreiben des MBWJK vom 02.11.10, Az.: 9217-Tgb. Nr. 717/10

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz (GEW) bemängelt zum wiederholten Mal, dass aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung in die Anhörung gebracht wird.


» 2010-12-03_LAA-Hoechstzahlverordnung I_2011.pdf
» mehr...