GEW gegen Höchstzahlverordnung für Lehramtsanwärter
Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können. Deshalb lehnt die GEW eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab.